Schulstart in Präsenz

Schulstart in Präsenz

Liebe Eltern,

wir freuen uns sehr, morgen (18. August) Ihre Kinder wieder in der Schule im Präsenzunterricht begrüßen zu dürfen, und hoffen auf weitgehende Normalität. Drücken Sie uns die Daumen!

Die bekannten Regeln wie Hygieneschutz, Testungen und die Pflicht zum Tragen einer Maske im Innenbereich der Schule gelten weiterhin:

Testungen

Am Mittwoch, 18. August, starten alle Kinder aus Jg. 2 – 4 mit den aus dem letzten Schuljahr bekannten Schnelltests (Nasenabstrich) und den Lolli-Tests.

Ab kommenden Montag werden sich alle Kinder aus Jg. 1 – 4 wieder zweimal wöchentlich mit dem Lolli-Test testen.

 

Maskenpflicht

Es besteht eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) für alle Personen im Innenbereich der Schule, auch während des Unterrichts. Dies gilt auch für geimpfte oder genesene Personen. Auf dem übrigen Schulgelände kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.

Für den Sportunterricht gilt die Maskenpflicht nur dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Sport im Freien kann dagegen ohne Masken uneingeschränkt stattfinden.

 

Bitte denken Sie daran, sich spätestens vor dem Schulgelände von Ihren Kindern zu verabschieden und sie auch dort wieder abzuholen.

Wir sind glücklich, dass Frau Daldrup-Hack seit dem 01.08.2021 mit der kommissarischen Wahrnehmung der Aufgaben der Konrektorin beauftragt worden ist. Außerdem freuen wir uns über zwei neue Kolleginnen: Frau Korth und ab dem 11.09.2021 Frau Lenz

Am kommenden Freitag werden wir neue Klassenfotos für unsere Homepage machen. Es wäre schön, wenn die Erstklässler dafür noch einmal ihre Schultüten mit zur Schule bringen.

Wir wünschen allen Kinder und Eltern einen gelungenen Schulstart ins neue Schuljahr 2021/2022!

Für das Team der Kardinal-von-Galen-Schule grüßt sie

Christel Hille, Schulleiterin

 

PS: Aus aktuellem Anlass weise ich Sie darauf hin, dass eine Beurlaubung unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien in der Regel nicht möglich ist. Wenn Ihr Kind an einem Tag direkt vor oder nach den Ferien fehlt, benötigen Sie für Ihr Kind ein ärztliches Attest. Wenn Sie kein Attest vorlegen, muss ich dies als Ordnungswidrigkeit an das Schulamt in Warendorf weiterleiten, das eine Geldbuße verhängen kann.