Keine Ausstellung von Schülerausweisen oder Testbescheinigungen

Keine Ausstellung von Schülerausweisen oder Testbescheinigungen

Das Schulamt für den Kreis Warendorf hat uns am vergangenen Donnerstag bezüglich der Ausstellung von Schülerausweisen in der Grundschule im Kontext der Corona-Pandemie informiert:

Nach Auskunft des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) wird es in der ab Freitag (20.08.2021) geltenden Coronaschutzverordnung eine Klarstellung geben.

Auszug aus der Auskunft:

„Aufgrund der Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen gelten schulpflichtige Kinder und Jugendliche auch in ihrer Freizeit automatisch als getestete Person. Sie müssen also keinen negativen Corona-Test vorzeigen, wenn sie zum Beispiel in die Innengastronomie möchten. Schüler ab 15 Jahren müssen allerdings dann ihren Schülerausweis als Testnachweis vorzeigen. Für Schüler unter 15 Jahren entfällt dieses Erfordernis.“

Deshalb stellen wir keine Schülerausweise und Testbescheinigungen aus.