Testpflicht ab Montag, 12.04.2021

Testpflicht ab Montag, 12.04.2021

Liebe Eltern,

zu Ihrer Information: Die Coronabetreuungsverordnung ist heute geändert worden und gilt ab Montag. Danach dürfen das Schulgebäude nur Personen betreten, die negativ auf Corona getestet worden sind, sobald die Schulen die dafür notwendigen Tests vorliegen haben. Wir gehen von einer Lieferung der Selbsttests am Montag aus. Das bedeutet, dass die Kinder sich ab Montag oder Dienstag in der Schule selbst auf Corona testen müssen (zweimal pro Woche). Alternativ können sie an den Tagen der Testung einen Nachweis vorlegen, dass sie vor höchstens 48 Stunden negativ getestet worden sind (Bescheinigung einer Teststelle – Bürgertest). Wenn Sie nicht möchten, dass sich Ihr Kind in der Schule selbst testet, geben Sie ihm bitte schon am Montag eine entsprechende negative Test-Bescheinigung mit.

Bei einem positiven Testergebnis oder Verweigern des Testes (ohne Vorlage einer Bescheinigung über ein negatives Testergebnis) müssen die Kinder unverzüglich abgeholt werden. Bitte geben Sie Ihrem Kind eine Telefonnummer mit, unter der wir zuverlässig eine Person erreichen, die Ihr Kind sofort abholen könnte. Vielen Dank!

Es ist für Ihr Kind sicher erleichternd, wenn Sie mit ihm über den Selbsttest sprechen, sich vielleicht ein Video zu einem Selbsttest anschauen und eventuell schon einmal mit einem Wattestäbchen üben, in der Nase einen Abstrich zu nehmen. Folgender Test kommt zum Einsatz: „Siemens Healthcare  Rapid Covid-19 Antigen Test“ – Auf der Seite vom Schulministerium finden Sie weitere allgemeine und spezielle Informationen zu diesem Test: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Wenn es möglich ist, geben Sie Ihrem Kind bitte einen Duplostein (6er oder 8er) mit zur Schule. In den umgedrehten Stein kann Ihr Kind das Teströhrchen stabil hineinstellen. Alternativ kann man auch eine Wäscheklammer als Ständer nutzen.

Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Restwochenende!

Christel Hille