Testpflicht ab Montag, 12.04.2021

Liebe Eltern, zu Ihrer Information: Die Coronabetreuungsverordnung ist heute geändert worden und gilt ab Montag. Danach dürfen das Schulgebäude nur Personen betreten, die negativ auf Corona getestet worden sind, sobald die Schulen die dafür notwendigen Tests vorliegen haben. Wir gehen von einer Lieferung der Selbsttests am Montag aus. Das bedeutet, dass die Kinder sich ab…