Befreiung vom Präsenzunterricht möglich

Befreiung vom Präsenzunterricht möglich

Liebe Eltern,

eben erreichte uns die Nachricht, dass Sie Ihre Kinder ab Montag, den 14. Dezember 2020, vom Präsenzunterricht befreien lassen können, um einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Wenn Sie dieses Angebot wahrnehmen möchten, teilen Sie dies bitte umgehend der Klassenlehrkraft Ihres Kindes schriftlich mit (ggf. werfen Sie einen entsprechenden Brief in den Briefkasten neben dem Haupteingang der Schule). Geben Sie bitte den Namen und die Klasse Ihres Kindes an und den Tag, ab wann Ihr Kind am Lernen von zu Hause aus teilnimmt. Sie entscheiden also, ab welchem Tag Ihr Kind nicht mehr zur Schule geht. Sobald Ihr Kind von zu Hause aus lernt (also Distanzunterricht hat), darf es zum Lernen bis Weihnachten nicht mehr in die Schule kommen. Die Befreiung vom Präsenzunterricht bedeutet kein Aussetzen der Schulpflicht, sondern Lernen und Arbeiten zu Hause. Die Klassenlehrkräfte teilen Ihnen mit, was Ihr Kind machen soll und wie es an die Materialien kommt.

Für alle Kinder, die am Präsenzunterricht teilnehmen, gelten die aktuellen Unterrichts- und Betreuungszeiten.

Am 21. und 22. Dezember sowie am 7. und 8. Januar findet kein Unterricht statt.

Für die Anträge auf Betreuung Ihres Kindes für die zwei Tage im Januar nutzen Sie bitte folgendes Formular und ändern die Daten. Bitte geben Sie auch diesen Antrag möglichst kurzfristig ab.

Antragsformular Notbetreuung Weihnachten 2020

Trotz allem wünsche ich Ihnen ein schönes Adventswochenende in dieser besonderen Zeit, die wir wohl nie vergessen werden…

Viele Grüße

Christel Hille