Weitere Informationen zum neuen Testverfahren

Weitere Informationen zum neuen Testverfahren

Liebe Eltern,

das Schulministerium hat neue Regelungen für das Testverfahren in der Schule in Kraft gesetzt:

Ab Montag, 28.02.2022, werden in der Schule weder Pooltests noch der Schnelltest durchgeführt. Stattdessen testen sich alle Kinder mit der Unterstützung ihrer Eltern zuhause.

Für immunisierte Kinder entfällt die Testpflicht, sie können aber freiwillig weiterhin an den Testungen teilnehmen.

Durch dieses neue Verfahren werden unsere Unterrichtszeiten entlastet und wir freuen uns auf mehr wertvollen Unterricht für Ihre Kinder!

Wir geben heute allen Kindern drei Einzeltests für die kommende Woche mit.

Ihr Kind testet sich montags, mittwochs und freitags zuhause vor dem Unterricht.

Alternativ ist weiterhin die Vorlage eines Bürgertestes möglich.

Mit diesem Elternbrief geben wir Ihrem Kind ein Formular mit, auf dem Sie versichern müssen, dass die Testungen zuhause durchgeführt werden. Bis zum 28.02.2022 müssen Sie dieses Formular erstmalig ausfüllen.

Bitte beachten Sie:

Als immunisierte Person gilt Ihr Kind, wenn die 2. Impfung länger als 14 Tage zurückliegt oder die Infektion mindestens 28 Tage und nicht länger als 90 Tage zurückliegt. Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind von der Testung ausgenommen wird, müssen Sie der Klassenlehrkraft einen Nachweis über den Immunstatus vorlegen.

Künftig geben wir allen Kindern, die keine Immunisierung nachgewiesen haben, freitags die 3 Schnelltests für die folgende Woche mit. Wenn Ihr Kind freitags krank ist, müssen Sie sich diese Tests in der Schule abholen oder mit Ihrem Kind einen Bürgertest machen.

Wenn wir in der Schule den begründeten Verdacht haben, dass Ihr Kind mit Corona infiziert oder ungetestet ist, wird sich Ihr Kind in der Schule testen.

Sollte der Schnelltest zu Hause ein positives Ergebnis zeigen, muss Ihr Kind direkt zu Hause bleiben und darf erst nach einem negativem Bürgertest bzw. Ablauf der Quarantänezeit wieder in die Schule kommen.

Unter folgenden Links finden Sie Produktinformation und Anleitungen der Testungen bzw. einen Elternbrief der Schulministerin zur Umstellung des Testverfahrens:

https://www.schulministerium.nrw/antigen-selbsttests-produktinformationen-und-anleitungen

https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/elternbrief-umstellung-testverfahren-28.2.2022_leichte_sprache.pdf

Für das Team der Kardinal-von-Galen-Schule grüßt Sie

Christel Hille, Schulleiterin